Sicherheitsrelevante Forschung in den Lebenswissenschaften
Missbrauch lebenswissenschaftlicher Forschung vermeiden
DOI:
https://doi.org/10.11576/biuz-7910Schlagworte:
Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ), Biosicherheit, biologische Waffen, Dual-Use, Dual-Use Research of Concern (DURC)Abstract
Biologische Waffen sind durch das Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ) umfassend verboten. Die friedliche Nutzung und Weiterentwicklung der Lebenswissenschaften ist davon nicht berührt. Wie aber konkret mit der Dual-Use-Problematik, also dem möglichen Missbrauch friedlicher Forschung, umzugehen ist, regelt das BWÜ nicht. Deshalb kommt dem verantwortungsvollen Umgang der Lebenswissenschaftler/-innen mit ihrer Forschungstätigkeit und insbesondere mit den Ergebnissen besondere Bedeutung zu. Richtlinien zum Umgang mit Dual-Use Research of Concern (DURC) wurden bereits 2004 in den USA formuliert und jüngst auch im Rahmen des BWÜ diskutiert. Die Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) sind ein gutes Beispiel für die nationale Bearbeitung des Problems. Diese Empfehlungen, die von Wissenschaftler/-innen formuliert wurden und die Arbeit in den Lebenswissenschaften betreffen, eröffnen Forschenden die Möglichkeit, selbst die Umstände ihrer Arbeit zu prägen.
